Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragliche Leistungen
Einzige Grundlage für die Erbringung unserer Leistungen ist der abgeschlossene Vertrag, in dem alle Dienstleistungen nebst Preisen festgeschrieben sind.

2. Zahlungsbedingungen
Bei Vertragsabschluß werden die Zahlungsbedingungen, wie auf dem Leistungsvertrag ersichtlich, gültig. Die Zahlung erfolgt üblicherweise vor versenden der Ware gegen Rechnung in Bar beim abholung oder per Überweisung innerhalb einer Woche auf unser auf der Rechnung vermerkten Konto.

3.1. Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggebers
Vom Leistungsvertrag kann bis 14 Tage vom Vertragsbeginn kostenfrei zurückgetreten werden. Bei einer Stornierung in einem Zeitraum länger als 14 Tage werden je nach Prüfung anerkannt oder nicht bei anerkennung werden Stornierungskosten berechnen. Sollten durch die Vermittlung von Dienstleistungen anderer Anbieter weitere Schadenersatzansprüche entstehen, so trägt diese der Auftraggeber.

3.2. Rücktritt vom Vertrag durch die Firma Barkas Gummiteile
Bei an den Produktionsmaschinen die natürlich auch einmal störanfällig sind und deren Reparatur (Ersatzteilbeschaffung) längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Dadurch ist es möglich, das es zu unvorhersehbaren Ausfällen kommen kann. In diesem Fall wird sich die Firma Barkas Gummiteile um ein geeignetes Ersatzlieferung bemühen. Kommt es aus den o.g. Gründen zu einer Stornierung des Vertrages durch die Firma Barkas Gummiteile, so erhält der Auftraggeber alle eventuell geleisteten Zahlungen erstattet. Weitere Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Sollte während der vereinbarten Versenden der Ware eine Panne auftreten, so wird die Firma Barkas Gummiteile in Zusammenarbeit mit dem Versender (DHL, GLS, Hermes usw) alles unternehmen, damit der Auftraggeber seine Ware erreicht. Schadenersatzansprüche kann der Auftraggeber daraus nicht ableiten.

4.Haftung
Der Versender handelt im Auftrag der Firma Barkas Gummiteile und haftet gegenüber dem Auftraggeber für Sachschäden, die während dem Transport bzw. im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung entstehen können. Die Fahrzeugvermieter haften Versicherungen. Für Schäden, die der Auftraggeber oder dessen Kunden/Begleiter verursacht haben, haftet der Auftraggeber.